Kassenvertrag

  • Bei einem Kassenvertrag können wir direkt mit allen Kassen abrechnen.
  • Es ist keine Zwischenfinanzierung nötig.

Wahlarzt

  • Ein Wahlarzt ist ein Arzt der keinen Kassenvertrag hat. Das bedeutet, dass er nicht mit den Kassen über einen Krankenschein direkt abrechnen kann.
  • Sie bekommen eine Rechnung (Honorarnote) von uns gestellt, die Sie anschließend bezahlen und mit einer Zahlungsbestätigung an Ihre Kasse schicken.
  • Ihre Kasse übernimmt dann einen Teil dieses Honorars.
  • Differenzbeträge werden von Zusatzversicherungen meist übernommen.

Privatarzt

  • Bei einem Privatarzt wird das Honorar meist von Zusatzversicherungen übernommen.
  • Allgemeine Kassen übernehmen das Honorar nicht.

Was bieten wir?

  • Schnelle Termine und wenig Wartezeit.
  • Mehr Zeit für Sie als Patienten.
  • Rücksichtsvolle Untersuchungen.
  • Multimodale Untersuchungen (mehrer Untersuchungen unmittelbar nacheinander)
  • Ausführliche Befundbesprechung.
  • Freundliche Ordinationszeiten.
  • Perfekte Parkmöglichkeiten.

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